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Hinweise zum Silvester-Feuerwerk

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In den Stadtteilen Osdorf und Sülldorf ist es auch in diesem Jahr an Silvester verboten, in der Nähe von besonders brandgefährdeten Gebäuden wie Reet- oder Strohdachhäusern Feuerwerkskörper abzubrennen. Für Raketen ist ein Mindestabstand von 200 Metern einzuhalten, für andere Feuerwerkskörper mindestens 50 Meter. Wer sich nicht an diese Auflagen hält, muss mit empfindlichen Geldbußen rechnen.

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