Christiane Brylla und 26 weiteren Anwohnern des Imbekstiegs reicht es: Sie klagen vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen den Ausbau der A 7 und den „Deckel“ in Stellingen. Die Anrainer ringen seit Jahren mit der Stadt um einen Komplettabkauf ihrer Grundstücke, vermissen aber bis heute klare Angebote der Behörden. Die Klage ist nun gewissermaßen das letzte Druckmittel – es wird deswegen ein Teil der Planungen aufgeschoben. Mit ersten Bauarbeiten kann dennoch begonnen werden (siehe Kasten).
Darum geht es: Die Grundstücke auf der östlichen Seite des Imbekstiegs grenzen direkt an die Autobahn an. Die Bewohner leider unter massivem Lärm, während der etwa vierjährigen Bauzeit soll es noch schlimmer werden: Ein Teil der Gärten wird für die Baustelle beansprucht, wenn die Anrainer nicht mitspielen, wird zwangsenteignet. „Trotz einer sechs Meter hohen Lärmschutzmauer werden gesetzliche Grenzwerte überschritten, zudem werden unsere Häuser zu 100 Prozent verschattet“, so Brylla, Sprecherin der Anwohnerinitiative am Imbekstieg. „Die Bedingungen, unter denen wir in der Bauphase leben werden, sind weder zumutbar noch menschlich vertretbar.“
Die Initiative mit ihren 27 Klägern vertritt den Großteil der Hausbesitzer am östlichen Imbekstieg – insgesamt 38 Grundstücke sind von der anstehenden Verbreiterung der Autobahn und dem Bau des Tunnels („Deckel“) betroffen. „Uns geht es nicht darum, den Deckel zu verhindern. Aber wir wollen ein angemessenes Angebot der Stadt für die Beeinträchtigungen, unter denen wir leben müssen“, so Brylla.
Helma Krstanoski, Sprecherin der Verkehrsbehörde, erklärt: „Wir sind rechtlich dazu verpflichtet, den Eingriff in das Eigentum der Anwohner so gering wie möglich zu halten. Ein Komplett-Abkauf der Häuser/Grundstücke könnte nur auf freiwilliger Basis erfolgen. Das scheidet aber aus, weil nicht alle Betroffenen verkaufen wollen. Ein Wert-Gutachten für die Grundstücke/Häuser wurde von Seiten der Anwohner nicht anerkannt.“ Es sei ein neues Gutachten...
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