Eigenwillige Aufgabenteilung: Vorstände von Vereinen beantragen Zuschüsse beim Bezirksamt Eimsbüttel – und Vorstandskollegen des Vereins, die gleichzeitig Sachbearbeiter im Bezirksamt sind, bewilligen die Anträge. Nicht in Ordnung! Der Rechnungshof ermahnte das Bezirksamt, diese Praktiken schnell zu beenden.
Es geht um die Jugendgerichtshilfe (JGH), für die hamburgweit das Bezirksamt Eimsbüttel zuständig ist. Straffällige Jugendliche und Heranwachsende bekommen oft Arbeitsstunden, soziale Trainingskurse oder einen Täter-Opfer-Ausgleich aufgebrummt – diese sogenannten ambulanten Maßnahmen organisieren in der Regel Vereine. Zwischen diesen freien Trägern und der JGH gab es über Jahre enge personelle Verflechtungen: Manche Vorstände waren komplett mit Mitarbeitern des Bezirksamts besetzt. Es geht dabei vor allem um die Vereine „Rauchzeichen“, „Rückenwind“ und „AMA.“, die zusammen mit etwa 800.000 Euro pro Jahr den größten Anteil an Zuschüssen erhielten.
Die Liste der Vorwürfe des Rechnungshofs ist lang: Laxe Kontrolle vom Bezirksamt, keine Bedarfsprüfung bei Anträgen, unerlaubte Nebentätigkeiten, die zudem aus städtischen Zuschüssen bezahlt wurden. Krasses Beispiel: Vorstandsmitglieder eines Vereins – zugleich JGH-Mitarbeiter – überprüften Rechnungen ihres Vereins und gaben dann Gelder frei, einmal zum Beispiel 26.000 Euro.
Die Befürchtung: Gibt es solche Überschneidungen, könnten Mitarbeiter von Ämtern und Vereinsvorstände Geld in die eigene Tasche abzweigen. Der Rechnungshof fand keine Hinweise darauf, sieht aber eine eindeutige „Interessenkollision“.
Das Bezirksamt hat reagiert: Bezahlte Nebentätigkeiten von JGH-Mitarbeitern wurden beendet, neue sollen nicht genehmigt werden. Zudem will das Amt ausschließen, dass JGH-Mitarbeiter Rechnungen von Vereinen abzeichnen, in denen sie selbst aktiv sind. Zudem soll zukünftig Fachpersonal von außerhalb, nicht aus dem Amt, bei den Vereinen tätig sein.
Kommentar: Nichts gelernt
Es gab schon einmal einen...
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