Gestern klingelte mein Nachbar Andreas W. an meiner Türe. „Weisst du,
wenn ich so arbeiten würde wie die Arbeitsagentur, ich hätte bei keinem Arbeitgeber die Zeit von wenigen Tagen überstanden. Viermal (!) sind in den letzten 5 Monaten in meinen Angelegenheiten Dinge passiert, die ein normaler Mensch nicht nachvollziehen kann. Wenn es nur Kleinigkeiten wären, dann würde ich mich nicht ärgern, aber was man sich hier erlaubt, das ist der Gipfel. " In der Tat multipliziert man seinen Fall auf die Gesamtzahl derjenigen, welche die Agentur für Arbeit in paradoxer Weise als „Kunden“ bezeichnet, dann werden Schäden angerichtet, die leicht in einer Summe von Zig-Millionen münden. Alleine bei ihm sind Kosten aufgelaufen, welche leicht eine Monatskarte für den HVV im Großbereich ausmachen.
Fall 1. Nach nahezu 7 Jahren ununterbrochener Tätigkeit als Lehrkraft musste er sich für die Zeit vom 8. Oktober 2013 bis zum 31. Dezember 2013 arbeitslos melden. Ab 1. Januar 2014 ist er Ruheständler als Bezieher von Regelaltersrente.
Zwischen seinem vorletzten Beschäftigungsverhältnis und dem danach folgenden war eine kurze Arbeitslosigkeit, in der er versuchte, diese durch eine Existenzgründung zu beenden. Erheblich schneller als gedacht fand er aber eine neue Beschäftigung in einem angestellten Arbeitsverhältnis. Sein Existenzgründungszuschuss wurde bewilligt für die Zeit von November 2010 bis Juni 2011, ab 1. Februar 2011 war er jedoch wiederum angestellt. Das habe er der Agentur für Arbeit angezeigt und logischer Weise erhielt er ab diesem Zeitpunkt keine Leistungen von der Agentur mehr. Indessen: nach wenigen Tagen erhielt er einen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid, in welchem er Euro 6.620,05 für die Zeit von Februar bis Juni 2011 zurückzahlen sollte, Geld, welches er niemals erhalten hat! Seiner eingelegten Dienstaufsichtsbeschwerde wurde folgerichtig stattgegeben, er brauchte nichts zurückzuzahlen.
Fall 2. Obwohl bekannt war, dass er ab Januar in regulärer...
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