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Linksabbiegeverbot ignoriert: zehn Euro

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Ertappte Verkehrssünder: Die Stadtteilpolizisten Ulrich Koch (l.) und Hans-Joachim Heidenreich kontrollierten Autofahrer, die verbotenerweise vom Kroonhorst aus links in die Bornheide abgebogen waren. 	Foto: rs Von Reinhard Schwarz. Unangenehme Überraschung für zwölf Autofahrer am Osdorfer Born: Sie gerieten am Mittwoch zwischen 9.15 und 10 Uhr in eine Polizeikontrolle. Ulrich Koch und Hans-Joachim Heidenreich vom Polizeikommissariat (PK) 26 hatten sich an der Bornheide Höhe Kroonhorst postiert, um das dortige Linksabbiegeverbot zu überwachen. Wozu ein Linksabbiegeverbot? Wer aus dem Kroonhorst kommt, darf aktuell nur nach rechts in die Bornheide abbiegen. Busse aus Richtung Rugenbarg/Osdorf müssen hier wenden und brauchen dazu Platz zum Linksabbiegen. Grund: eine Baustelle am Abschnitt Am Barls, kurz vor dem Schenefelder Platz. Wie viele Autofahrer wurden erwischt? Zwölf Autofahrer wurde zur Kasse gebeten. Kostenpunkt: zehn Euro an die Staatskasse, aber keine Punkte in Flensburg. Was sagen die Autofahrer? „Ich bin ein bisschen im Zeitdruck und habe nicht auf das Schild geachtet“, begründete Thorsten Neumann (35) aus Schenefeld, warum er das Linksabbiegeverbot übersah. „Das ärgert mich schon, zumal ich hier seit Jahren längs fahre.“ Zusätzlich hatte der Schenefelder weder Führerschein noch Personalausweis dabei. Das kostet weitere zehn Euro. Der Schenefelder muss den Führerschein nun persönlich bei einer Polizeiwache vorzeigen. Zwar zeigten sich alle zwölf ertappten Verkehrssünder gegen-über den Beamten einsichtig. Doch auf Nachfrage des Wochenblatts meinten viele, die Polizisten hätten durchaus Milde walten lassen können. „Die Polizei könnte schon mal ein Auge zudrücken“, sagt Sascha Z. aus Pinneberg, nun um zehn Euro ärmer. Was sagt die Polizei? Zum Sinn der Kontrollaktion an der Bornheide, Ecke Kroonhorst erklärt Stadtteilpolizist Heidenreich: „Die Kontrolle dient vor allem der Verkehrssicherheit.“ Unaufmerksamkeit sei eine häufige Unfallursache im Straßenverkehr. Grundsätzlich gebe es keine Verpflichtung, den Personalausweis bei sich zu tragen, aber: „Autofahrer sind verpflichtet, den Führerschein dabei zu haben.“

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