Berufung: Ein Landwirt, der vom Amtsgericht Blankenese zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.800 Euro wegen „gemeinschädigender Sachbeschädigung“ verurteilt wurde, will das Urteil anfechten. Siegmund C. (Name geändert) wurde verurteilt, weil er zusammen mit drei bisher Unbekannten im Februar ein renaturiertes Teilstück der Wedeler Au im Klövensteen zerstört hatte. Dabei wurden sogenannte Strömungslenker und Kies mit einem Bagger herausgerissen. Der Beschuldigte hatte erklärt, er sei am Tatort zufällig vorbeigekommen, um seiner Tochter eine Jacke zu bringen. Dort sei er auf die drei Unbekannten gestoßen, die mit einem Bagger hantierten. Eine Zeugin hatten den Verurteilten hingegen auf dem Bagger gesehen.
Die Renaturierungsmaßnahmen werden von den Landwirten der Region für Überschwemmungen verantwortlich gemacht. Der Naturschutzbund Deutschland (Nabu) hatte damals hingegen erklärt, das alle Maßnahmen in der Wedeler Au mit dem Bezirksamt Altona abgesprochen waren. Das Bezirksamt bestätigte damals diese Darstellung gegenüber dem Wochenblatt: „Grundsätzlich diente die Maßnahme der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie und der Umsetzung des Pflege- und Entwicklungsplans Wedeler Au.“
Kies und Holzstämme als Strömungslenker sollen die Wasserqualität verbessern helfen, für mehr Sauerstoff sorgen, so dass sich Kleinlebewesen und Fische dort vermehrt wieder ansiedeln.
Nach dem Umweltfrevel hatten Mitglieder des Nabu im März in einer gemeinsamen Aktion mit Ehrenamtlichen den Zustand vor dem Bagger-Attentat wieder hergestellt. Noch in den 1960er Jahren galt die Wedeler Au als extrem chemiebelastet, mittlerweile hat sich der Zustand des Flusses, der bei Wedel in die Elbe mündet, wesentlich verbessert.
Bereits 2003 klagten Landwirte und Umweltschützer über Überschwemmungen an der Wedeler Au. Damals lief nach Starkregen oft das Regenrückhaltenbecken im Sülldorfer Bullnwisch über. Schmutzwasser mit Fäkalien ergoss sich anschließend über die Felder.
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