Keine Hinweise auf Verstöße, keine personellen Konsequenzen: Das Bezirksamt Eimsbüttel hat einen Zwischenbericht zu den Vorwürfen im Fall Yagmur vorgelegt.
Darum geht es: Das dreijährige Mädchen war im Dezember 2013 vermutlich von seinem Vater totgeschlagen worden. Im Eimsbütteler Jugendamt wurde die Grundsatzentscheidung gefällt, dass das Mädchen im Sommer 2013 aus einem Kinderschutzhaus zu seinen leiblichen Eltern zurückkehren durfte. Obwohl es Hinweise darauf gab, dass das Kind in der Familie misshandelt wurde, obwohl es ein noch laufendes Ermittlungsverfahren gab. In einem Bericht der Jugendhilfe-inspektion wurden dem Jugendamt gravierende Fehler vorgeworfen.
Bezirksamtsleiter Torsten Sevecke ließ den Fall von Fachleuten aus seinem Haus aufarbeiten und legte dem Jugendhilfeausschuss jüngst einen Zwischenbericht vor. Zentrale Ergebnisse laut Sevecke: Das Jugendamt habe nicht gegen Rechtsvorschriften verstoßen, disziplinarische oder arbeitsrechtliche Schritte gegen Mitarbeiter seien daher auszuschließen. Zudem zeige die Analyse, dass der alleinige Blick auf das Jugendamt nicht ausreichend sei. Vielmehr müsse auch das zu jenem Zeitpunkt laufende Verfahren vor dem Familiengericht betrachtet werden. Es ging dabei offenbar darum, den Eltern das Sorgerecht vorübergehend und teilweise zu entziehen.
Das geschah jedoch nicht: Stattdessen stellte das Jugendamt Eimsbüttel im Mai 2013 die Weichen, dass Yagmur zu ihren leiblichen Eltern zurückkehren konnte. Wie genau es dazu kam, bleibt derzeit offen.
Sevecke sieht angesichts des Berichts Anlass für Änderungen im Jugendamt, lässt Details aber offen. Eine erste Konsequenz war, dass bei Betreuungsfällen, in denen Familiengerichte eingeschaltet sind, auch das Rechtsamt des Bezirks hinzugezogen wird.
Derzeit ermittelt die Staatsanwaltschaft. Der Tod der kleinen Yagmur soll zudem im Rahmen eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses aufgearbeitet werden.
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