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Ein Bad im Brunnen – darf der das?

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- Christiane Handke, Altona - Sehr erfrischend - und vielleicht sogar sauberer als die Elbe: ein Bad im Stuhlmannbrunnen auf dem Platz der Republik. Hier tummeln sich bei Sommertemperaturen gern viele, die Abkühlung brauchen, meistens sind das Vierbeiner, gelegentlich aber auch Zweibeiner Ist das Baden im Brunnen eigentlich erlaubt? Hier die Antwort aus dem Bezirksamt: „Es ist nicht ausdrücklich verboten, im Stuhlmannbrunnen zu baden oder Hunde dort hineinzulassen. Die Grünanlagenverordnung sagt aber aus, dass Grünanlagen gemäß ihrer Zweckbestimmung zu nutzen sind – und der Brunnen ist weder ein Schwimmbad noch eine Hundebadestelle – und dass die Anlagen nicht zu schädigen sind. Dies geschieht durch Hundehaare, weil sie die Pumpen verstopfen. Von daher ist der Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit gegeben.“ In anderen Worten: Hunde sind zu haarig und dürfen deshalb nicht planschen, bei Menschen wird das nicht ganz so streng gesehen...

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